Regulierung ist die Innovation
Jedes Datenschutzgesetz ist meist mit einem gewissen Fachjargon formuliert, und die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) bildet da keine Ausnahme. Viele von uns hören die Uhr ticken, denn die Europäische Union wird bald eine Reihe von Datenschutzbestimmungen umsetzen, die den Schutz von
Personenbezogene Daten europäischer Bürger. Diese Verordnung betrifft jeden, der mit personenbezogenen Daten von EU-Bürgern umgeht. Das bedeutet, dass Sie die Verordnung auch dann einhalten müssen, wenn Sie ein Unternehmen mit Sitz außerhalb der EU sind.
Die DSGVO stellt wohl eine der größten Veränderungen in der regulatorischen Landschaft dar. data privacyDie tatsächliche Wirksamkeit wird sich erst mit der Zeit zeigen. Stand jetzt ist die Umsetzung der DSGVO für Mai 2018 geplant.
Was hat sich also geändert?
- Die Einwilligung eines Kunden zur Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten sollte nun eindeutig durch eine Erklärung oder eine klare bestätigende Handlung erfolgen.
- Die Meldung einer Datenschutzverletzung an die Aufsichtsbehörde muss innerhalb von 72 Stunden nach Bekanntwerden einer Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten erfolgen.
- Die Datenübertragbarkeit personenbezogener Daten einer Person von einem elektronischen Verarbeitungssystem zu einem anderen und in ein anderes wird vom Datenverantwortlichen nicht verhindert.
- Bei Behörden oder Organisationen, die sensible personenbezogene Daten in großem Umfang systematisch überwachen und verarbeiten, müssen Datenschutzbeauftragte (DSB) ernannt werden.
- Bei Nichteinhaltung der Pflichten eines Datenverantwortlichen oder eines Datenverarbeiters kann eine Verwaltungsstrafe von bis zu 10 Millionen Euro oder 2 % des weltweiten Jahresumsatzes (je nachdem, welcher Betrag höher ist) verhängt werden.
- Für die Verarbeitung personenbezogener Daten von Kindern unter 16 Jahren ist die Zustimmung der Eltern erforderlich.
- Der Datenschutz durch Technikgestaltung und datenschutzfreundliche Voreinstellungen sollte als ausreichend angesehen werden, um den Grundsätzen des Datenschutzes gerecht zu werden.
- Das Recht auf Vergessenwerden kann vom Verantwortlichen ohne unangemessene Verzögerung geltend gemacht werden und der Verantwortliche ist verpflichtet, die betreffenden personenbezogenen Daten zu löschen.
Die Spielregeln gelten für Sie, wenn:
- Sie verarbeiten personenbezogene Daten von Personen mit Wohnsitz in der EU.
- Sie überwachen das Verhalten von EU-Bürgern.
- Sie haben eine „Niederlassung“ in der EU.
- Sie verkaufen Waren oder Dienstleistungen über das Internet an Benutzer, auch an Benutzer in der EU.
Wie fangen Sie an?
- Überarbeiten Sie die Gestaltung Ihrer Verarbeitungsvorgänge, sodass personenbezogene Daten standardmäßig nur bei Bedarf verarbeitet werden.
- Führen Sie regelmäßige Kontrollen Ihres Datenverwaltungssystems durch, bei dem Drittanbieter Zugriff auf personenbezogene Daten haben.
- Führen Sie regelmäßig Datenschutz-Folgenabschätzungen durch.
Was kann die Quick Heal Academy für Sie tun?
- Führen Sie einen sechswöchigen Sprint durch, um die Bereitschaft Ihrer Daten zu bewerten und ein Sanierungsprogramm zu definieren, das Ihrer Risikobereitschaft entspricht.
- Schaffen Sie ein unternehmensweites Bewusstsein und helfen Sie so den relevanten Stakeholdern, DSGVO-Lösungen in ihre Betriebsumgebungen zu integrieren.
- Optimieren Sie dort Ihren Plan zur Benachrichtigung bei Verstößen, indem Sie die Sicherheit der relevanten Daten stärken und vereinheitlichen.
- Konzipieren und implementieren Sie einen nachhaltigen Datenschutz gemäß ISO 27001.
Ein Gedankenpapier von Quick Heal Academy.



