Die Gefahren, die von Cyberbedrohungen ausgehen, waren noch nie so offensichtlich wie heute. Renommierte Organisationen waren davon betroffen, ihr Ruf und ihre Finanzen wurden geschädigt, und der Markenwert wurde beeinträchtigt. Eines ist klar: Cybersicherheit ist nicht mehr nur ein Problem der IT-Abteilung. Es ist ein Problem, das die gesamte Organisation angehen muss, und der erste Schritt muss dabei von der obersten Führungsebene kommen.
Zunächst einmal müssen die Führungskräfte auf Vorstandsebene verstehen, womit sie es zu tun haben. Interessant ist, was Robert S. Muller, ehemaliger Direktor des Federal Bureau of Investigation (FBI), 2012 auf einer Cybersicherheitskonferenz sagte: „Es gibt nur zwei Arten von Unternehmen: solche, die gehackt wurden, und solche, die es werden. Und selbst sie konvergieren in eine Kategorie: Unternehmen, die gehackt wurden und wieder gehackt werden.“
Bekämpfung von Cyberbedrohungen auf Vorstandsebene
Das heißt aber nicht, dass es hoffnungslos ist. Auf Vorstandsebene muss Cybersicherheit als kontinuierlicher Prozess betrachtet werden, bei dem Risikominderung ebenso wichtig ist wie Prävention. Der erste Schritt besteht in der Risikoidentifizierung und -bewältigung. Dazu müssen die Führungskräfte eines Unternehmens das Unternehmen und sein Umfeld analysieren und die spezifischen Risiken identifizieren, die von Cyberbedrohungen ausgehen.
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Einige der Bedrohungsfaktoren für ein Unternehmen sind allgemeiner Natur. Dazu gehören beispielsweise:
- Ransomware: Schadprogramme, die die Kontrolle über Organisationssysteme übernehmen und eine Zahlung verlangen, um dem Benutzer den Zugriff wieder zu gewähren.
- Phishing-Links: Irreführende Links in offizieller Optik, die ahnungslose Mitarbeiter heimlich dazu verleiten, persönliche Informationen preiszugeben.
- Ungepatchte Software: Hacker können Sicherheitslücken in ungepatchter Software ausnutzen, um Zugriff auf Systeme zu erhalten.
- Schwache Passwörter: Schwache Passwörter sind für böswillige Personen eine einfache Möglichkeit, in Systeme einzudringen und Zugriff auf Daten zu erhalten.
Die oben genannten Punkte sind nur eine beispielhafte Liste einiger Bedrohungsfaktoren, die große und kleine Unternehmen heutzutage plagen. Auf Vorstandsebene können Unternehmen jedoch einen Plan gegen diese Bedrohungen entwickeln, indem sie unternehmensweite Richtlinien zum Umgang mit diesen Bedrohungen erstellen. Dazu können Führungskräfte zunächst eine Liste der wichtigsten Informationen und gefährdeten Vermögenswerte erstellen.
Sobald Details zu sensiblen Vermögenswerten und anderen wichtigen Informationen vorliegen, besteht der nächste Schritt darin, definierte Cybersicherheitsrichtlinien zu erstellen, die dem Unternehmen helfen, Bedrohungen entgegenzuwirken. Auch hier variiert die genaue Ausgestaltung der Richtlinien von Unternehmen zu Unternehmen. Einige grundlegende Richtlinien, die besprochen und definiert werden können, sind:
1. Nutzungsrichtlinien: Diese Richtlinie kann die verschiedenen Nutzungsberechtigungen für Mitarbeiter festlegen. Sie kann Themen wie Online-Surfen, Herunterladen, Verwendung von Anhängen usw. behandeln. Durch die Festlegung dieser Richtlinie wird sichergestellt, dass Mitarbeiter überwacht und für unangemessene Nutzung nicht zur Verantwortung gezogen werden können.
2. Richtlinie zur Remote-Nutzung: Diese Richtlinie kann die Haltung des Unternehmens zur Telearbeit festlegen, die für die Mitarbeiter von Vorteil sein kann, aber auch Sicherheitsrisiken birgt. Die Richtlinie sollte darlegen, ob Mitarbeiter private Geräte für die Arbeit nutzen dürfen und welche Sicherheitsvorkehrungen getroffen werden müssen.
3. Schulungsrichtlinie für Mitarbeiter: Diese Richtlinie legt das Verfahren für die Schulung der Mitarbeiter in verschiedenen Aspekten der Cybersicherheit fest. Dadurch wird ein unternehmensweites Bewusstsein für die Bedrohungen sichergestellt.
Auf Grundlage der auf Vorstandsebene getroffenen Entscheidungen können Organisationen über die Implementierung von Sicherheitslösungen wie den folgenden nachdenken: Seqrite Endpoint Security (EPS) zum Schutz vor Bedrohungen. EPS bietet zusätzlichen Schutz vor einer Reihe der oben beschriebenen Bedrohungen durch Funktionen wie erweiterte Gerätekontrolle, Anwendungskontrolle, Webfilterung und Asset Management.
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